Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie: Datenschutzerklärung, Haftungsausschluß, Impressum und Nutzungsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
1. Reisebedingungen
1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb
von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer
Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden
(schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus
den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben
sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22.
Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn
35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am
Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des
Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
-
vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis
Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
-
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor
Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des
Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt
20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
Bei
Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei
Nur-Flugstrecken im Linienverkehr EUR 60,00 Bearbeitungsgebühr pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei
speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden
Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte
Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur
bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal EUR
25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen
Umbuchungen oder änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt
nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in
Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder
anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt
werden.
6.3. Bei einer änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von Paragraph 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier
Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen
nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir
können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer
Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen
unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin
eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der
Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die
Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten
hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich
sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die
örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen
Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie,
dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren
Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für
Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir
nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung
meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber
mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer
Reiseleitung bestätigen lassen
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen
Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass
dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur
Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem
Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes
folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des
Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und
dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
